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RubrikWerk-/Betriebsfeuerwehr zurück
ThemaAusbildung zum Werksfeuerwehrmann6 Beiträge
AutorThom8as 8C., Zweibrücken / Rheinland-Pfalz441577
Datum21.11.2007 10:06      MSG-Nr: [ 441577 ]15076 x gelesen

Hallo,

ich bin auf der Suche über Vorschriften zur Ausbildung zum Werksfeuerwehrmann. Die Ausbildungsanforderung in RLP besagt ja das ein 18 Monatiger Ausbildungsabschnitt bei einer Werksfeuerwehr oder Vergleichbarer Feuerwehr erfolgen muss. Gibt es eine Möglichkeit diesen Zeitraum zu verkürzen oder gar zu umgehen, weil z.B. Ausbildungen aus dem bereich der freiwilligen Feuerwehr anerkannt werden? Für Informationen wäre ich sehr Dankbar.


MfG
Thomas Conrad


Dies ist meine persönliche Meinung

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Feuerwehr Zweibrücken

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