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Straßenverkehrsordnung
RubrikEinsatz zurück
ThemaAusschluss von Sonderrechten?171 Beiträge
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen441611
Datum21.11.2007 13:21      MSG-Nr: [ 441611 ]168406 x gelesen

Tach.

Geschrieben von Markus Piewak§ 35 StVO ist ein Gesetz, das der Gesetzgeber erlassen hat und der ist auch der einzige der Gesetze außer Kraft setzt.

Bestimmt nicht.

Geschrieben von Markus PiewakWenn dein Chef meint Gesetzgeber "spielen" zu müssen dann soll er das mal versuchen, das geht vor den Baum... So ein bissel Papier ist nichtig, weil ein Gesetz für alle Bürger (deutscher Perso) gilt und nicht einfach durch einen Wisch von deinem Chef außer Kraft gesetzt werden kann. Im Juristischen nennt man sowas "Amtsanmaßung".

Dazu erspare ich mir mal ne Antwort.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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