Rubrik | Unfallverhütung |
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Thema | Jährliche UVV-Unterweisung | 25 Beiträge |
Autor | Adri8an 8H., Lippstadt / NRW | 444416 |
Datum | 03.12.2007 20:43 MSG-Nr: [ 444416 ] | 11762 x gelesen |
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Geschrieben von Josef MäschleAlso besser 1 mal im Jahr ein wenig Grundlagen und Statistik und dann viele kleine Häppchen vor der entsprechenden Lektion?
Noch besser: Immer während des ganzen Jahres die UVV leben! UVV-Unterweisung macht man ja schon, wenn man dem FW-Anwärter zeigt, wie man einen Schlauch ausrollt.
Geschrieben von Josef MäschleMeiner Meinung nach ja. Ihr müsst es eben bloß dokumentieren.
Und da hängt es dann dran, denn das ist schon ein wenig Aufwand, da Rechtssicherherheit zu erlangen. Aus meiner Sicht könnte ein Übungshandbuch geführt werden, in das schlagwortartig vielleicht Hauptthema, gelehrte FwDv´s und ein paar Schlagworte zur UVV stehen. Dann eine Anwesenheitsliste, in der man per Unterschriftskürzel und nicht mit Kreuzen einträgt, das könnte reichen. Oder geht es noch schlanker?
Wenn du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer. (Antoine de Saint-Exupéry)
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| 03.12.2007 18:29 |
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., Stolberg-Gressenich | |