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Thema | Bayern: Personenrettung VU (nicht) kostenlos? | 37 Beiträge |
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 444773 |
Datum | 05.12.2007 09:51 MSG-Nr: [ 444773 ] | 18202 x gelesen |
Geschrieben von Jörg RaberMeine Info war bisher, dass die Rettung von Personen, egal wo, immer kostenfrei ist
Hallo Jörg,
soweit ich weiß, ist bisher die Kostenfreiheit gewährt, bis der (die) Verletzte dem Rettungsdienst übergeben ist.
Die anschließende Tätigkeit ( Verkehrsregelung, Ausleuchten für Sachverständigen, Straßenreinigung) kann dann in Rechnung gestellt werden. Das liegt aber im Ermessen der Gemeinde. Diese Tätigkeiten können ja dann über die Versicherung des Unfallverursachers abgerechnet werden.
Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Disskusionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.
Gefallen wollen heißt sich erniedrigen. (Gustave Flaubert)
Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)
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| 05.12.2007 09:45 |
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Jörg7 R.7, Steppach |
| 05.12.2007 09:51 |
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Anto7n K7., Mühlhausen | |