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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr-Führerschein - ein neuer Anlauf? | 70 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8B., Nörtershausen / RLP | 445460 | ||
Datum | 07.12.2007 15:11 MSG-Nr: [ 445460 ] | 19727 x gelesen | ||
Moin, ?Bei uns bewegt sich leider nichts?, bedauert Gaum und ärgert sich: ?Das ist die typisch deutsche Mentalität. Es muss erst was passieren, bevor was getan wird.? Und Weirather sagt: ?Die Mühlen des Ministeriums mahlen langsam. Es wäre höchste Zeit, dass sich was tut.? Man könnte den Spieß auch rumdrehen und sagen das ist einer der wenigen Fälle, wo entgegen "es muß erst was passieren" schon vorher das Problem erkannt und entsprechend reagiert - bzw. nicht reagiert - wird. Das es eben keine Fahrerlaubnis light gibt, mit der man zwar ein schweres Feuerwehrfahrzeug, womöglich noch im Einsazufall mit Wegerecht, fahren darf, bei der aber die Ausbildung als nicht ausreichend angesehen wird um damit im regulären Straßenverkehr irgendwas > 3,5t u fahren. Wenn der erste ohne Klasse C1 (ich z.B.) irgendwas > 3,5t dank mangelnder Fahrpraxis/Ausbildung fährt und es zu einem Unfall kommt, dann heißts auch "typisch deutsch, es muß erst was passieren" .... Wenn natürlich der "Feuerwehrführerschein" die gleiche (oder bessere) Qualität der Ausbildung wie der C(1) hat, sieht die Sache anders aus ... aber warum brauchs dafür nen Feuerwehrführerschein und warum tuts C(1) + Sicherheitstraining nicht? Daniel Ich kam, sah und ging wieder... | ||||
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