Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Rettungsdienst + TvöD | 27 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W | 445835 |
Datum | 09.12.2007 13:54 MSG-Nr: [ 445835 ] | 9049 x gelesen |
Geschrieben von Dietmar ReimerWenn ich das lese:
Protokollerklärung zu § 9: Diese Regelung gilt nicht für Wechselschicht- und Schichtarbeit.
gehe ich davon aus, dass Du auch im 24h Dienst arbeitest.
Dies gilt für den §9 aber eben nicht für den Anhang!
Und nein wir arbeiten 12 Stunden, den 24er Dienst haben wir vor 25 Jahren in die Wüste geschickt.
Geschrieben von Dietmar ReimerSomit trifft doch auch in Deinem Bereich die EU Arbeitszeitrichtlinie zu, die nicht zwischen Bereitschafts- und Arbeitszeit unterscheidet.
Arbeitszeitrechtlich tut sie das nicht aber Vergütungsrechtlich sehr wohl.
Geschrieben von Dietmar ReimerEs ist nicht nachvollziehbar, dass der Arbeitnehmer während seiner Dienstzeit zu 100% zur Verfügung steht, aber aufgrund dienstlicher Zusammenhänge, wie Du sie beschreibst, nur zu 80%, oder wie viel auch immer, eingesetzt wird, und deshalb die nicht "aktiv" verbrachte Zeit "nacharbeiten" soll...
Seh ich auch so. Hift aber nix.
Gruß
Andreas
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