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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Straßenbreite der Z- und Einfahrt zum Gerätehaus | 4 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8ph 8H., Hagen / NRW | 445982 | ||
Datum | 10.12.2007 11:07 MSG-Nr: [ 445982 ] | 5598 x gelesen | ||
Moin! Geschrieben von Jürgen Maroni ( Die DIN 14092 Teil kostet mich 46? und das ist mir zuviel für diese einmalige Auskunft ;-) Eigentlich steht das, was Du suchst, auch nicht in der 14092, sondern in der DIN 14090 - Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken. Gradlinige Zufahrten müssen nach DIN mindestens 3,00m breit sein. Dieser Wert erhöht sich auf 3,50m, falls die Zufahrt beidseitig auf mehr als 12m durch Bauteile (Wände, Pfeiler) begrenzt wird. Bei kurvigen Zufahrten wird's nochmal breiter. Geschrieben von Jürgen Maroni Gibt es einen Unterschied in der Breite bei Einbahn-und Gegenverkehrstraßen? Nach DIN 14090 nicht - dort werden nur Zufahrten erwähnt. Das heißt für mich: je nach Nutzung (Gegenverkehr auch im Einsatzfall möglich) sollte der gesunde Menschenverstand vielleicht auch das doppelte vorziehen. MkG Christoph | ||||
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