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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Mitarbeiterführung in der FF | 57 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 446760 | ||
Datum | 13.12.2007 14:43 MSG-Nr: [ 446760 ] | 12189 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Ralf Schmidt Nur wenn irgendwann mal ein Schlaubi auf die Idee kommt, sich von der FW einen Führerschein bezahlen zu lassen, um sich anschließend einen Job als LKW Fahrer im Fernverkehr zu besorgen, dann KANN die Kommune anteilig die FS-Kosten zurück verlangen. dann müsste auch das zutreffen: Nur wenn irgendwann mal ein Schlaubi auf die Idee kommt, sich von der FW eine Truppmann, Truppführer und GF-Lehrgang bezahlen zu lassen, um sich anschließend einen Job als Werksfeuerwehrmann im weit entfernten Industriebetrieb zu besorgen, dann KANN die Kommune anteilig die Ausbildungs-Kosten zurück verlangen. oder? MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | ||||
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