Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Trügerische Sicherheit II | 40 Beiträge |
Autor | Thob8ias8 S.8, Dortmund / NRW | 447152 |
Datum | 14.12.2007 22:39 MSG-Nr: [ 447152 ] | 14835 x gelesen |
Kreisbrandrat
Landesfeuerwehrschule
Berufsfeuerwehr
Berufsfeuerwehr
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
Vorbeugender Brandschutz
Geschrieben von Ralf SchmidtDas habe ich auch schon oft gedacht:
Wenn so mancher Kommunalpolitiker, Bürger, Journalist oder auch der gemeine Feuerwehrmann wüßte, was sich hinter so mancher glanzvoller Dienstbezeichnung (KBM, KBI... what ever) gewählter Führungskräfte tatsächlich an "Fachkenntnis" verbirgt....
Da hat so mancher ansonsten Bildungsferne Bürger ein paar Wochen auf FW-Lehrgängen abgesessen, um sich dann in glanzvolle Positionen wählen zu lassen und wichtige Stellungnahmen zu allgemeiner Feuerwehrtaktik, Technik und Entwicklung der Öffentlichkeit kund zu tun...
Ja, Fragen über Fragen, habe auch noch nie verstanden warum der Leiter einer Berufsfeuerwehr ein abgeschlossenes Studium, plus zwei jährige Ausbildung haben muss um dann eine Feuerwehr zu leiten (meist inklusive der Freiwilligen Feuerwehr), auf der anderen Seite aber KBR (und wie die alle heißen) ein paar Wochen bei der LFS gewesen sein müssen und dann ins Amt gewählt werden. Und ja nach dem wie groß dieser Kreis dann ist fürhren die dann eine Feuerwehr die größer als manche BF ist!
Aber wenn man mal so durch das Grundgesetz blätter findet man da:
Geschrieben von ---Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland--- Artikel 33 [Gleichstellung als Staatsbürger - Öffntlicher Dienst] (4) Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffetnlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treuverhältnis stehen.
Auch wenn ich da jetzt zu viel hinein interpretiere sehe ich meine Forderung nach einer "BF" in jeder Kreisfreien Stadt/ jeden Kreis nur bestätigt. Die örtliche Führung einer Feuerwehr, egal ob BF, FF oder WF (auf ebene der Kreisfreien Stadt und des Kreises, bzw. des Werkes) muss durch gleiches Personal, bzw. Personal mit gleicher Ausbildung und Vorbildung durchgeführt werden. Dieser Kraft ist ein gleichweriger Vertreter zu stellen und Abteilungen zu Themen wie Einsatzdienst/ -planung/ -vorplanung; Ausbildung; Vorbeugende Gefahrenabwehr (inkl. VB und Brandschau); Verwaltung/ Finanzen; Technik/ Einsatzausrüstung und Schutzkleidung; Katastrophenschutz/ Zivilschutz; Rettungsdienst müssen eingerichtet werden. Abteilungsleiter sind zu bestellen die über eine Abteilungsbezogene akademische Ausbildung (Bsp. Bauingeneure für vorbeuende Gefahrenabwehr, Maschinenbauer für Technik, Wirtschaftsingeneure für Verwaltung/ Finanzen, Pädagogen für Ausbildung) und die Laufbahn des gehobenen oder höheren feuerwehrdienstes verfügen.
Einheiltiche Ausbildung und dann wäre schon ein großer Teil zum Thema gewonnen.
Aber eigentlich wollte ich hier nur diesen Artikel des Grundgesetzes posten, über den ich diese Woche während einer Vorlesung gestolpert bin, und den ich so interpretiert habe das eigentlich Fachliches personal auf Deuer zu bestellen ist und nicht zu wählen und da wir als Feuerwehr ja auch hoheitliche Aufgaben wahrnehmen finde ich das sehr passend zum Thema.
Meine Meinung, meine Interpretation,
freue mich auf antworten und diskutiere dazu gerne
kameradschaftliche Grüße
Thobias
http://www.feuerwehr-deusen.de
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Harm7-Fr7eri7ch 7J., Hinrichsfehn/Ostfriesland |
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., Grafschaft |
| 14.12.2007 17:13 |
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Anto7n K7., Mühlhausen |
| 14.12.2007 17:33 |
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Ulri7ch 7C., Düsseldorf |
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Ralf7 S.7, Gerlingen |
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., Dortmund |
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., Dortmund |
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Joha7nne7s K7., Braunschweig/Magdeburg |
| 14.12.2007 23:34 |
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., Dortmund | |