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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Über Bund zur BF?! | 14 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern / Opf. | 450761 | ||
Datum | 01.01.2008 13:19 MSG-Nr: [ 450761 ] | 9018 x gelesen | ||
Geschrieben von Jens Fischer für einen FWDLer (Freiwilliglängerdienenden) bietet sich diese Möglichkeit nicht. BFD wird erst mit zunehmender Dienstzeit interessant Bis vor zehn Jahren hatte man als Z4 1 Monat während der Dienstzeit, und 6 Monate nach der Dienstzeit (also insges.7 Monate) BFD Anspruch. Bei Z8 waren es 9 Monate während, und 9 Monate nach der Dienstzeit, also 3 Jahre durchgehend, denn man wurde 9 Monate vor Dienstzeitende für den BFD freigestellt. Glaube nicht, das sich da groß was verändert hat. MkG. Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/index1.htm | ||||
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