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Rubrik | Techn. Hilfeleistung | zurück | ||
Thema | Abklemmern der Batterien | 48 Beiträge | ||
Autor | Hube8rt 8S., Rohrbach in .at / | 452450 | ||
Datum | 05.01.2008 11:36 MSG-Nr: [ 452450 ] | 19515 x gelesen | ||
Hi zusammen! Vor dem Abklemmen der Batterie elektrische Verbraucher zum eigenen Nutzen verwenden - dann wenn möglich abklemmen. Sollte ein Abklemmen nicht möglich sein, trotzdem nach der AIRBAG-Regel vorgehen, eine Auslösung kann nicht unbedingt verhindert werden, aber zu mindestens können Folgen in Form von Verletzungen verhindert werden. A = Abstand halten (30-60-90Regel) I = Innenraum erkunden (gibt es Airbags, die noch nicht ausgelöst haben) R = Rettungskräfte warnen (alle beteiligten Rettungskräfte informieren) B = Batterie(n) abklemmen nachdem Verbraucher zum eigenen Nutzen verwendet wurden A =Abnehmen der Innenverkleidung an geplanten Schnittzonen G = Gefahr an den Airbagkomponenten (keine mechan.Bearbeitung von Airbagkomponenten) Bei den letzten Rescue-Days war an unserer Station auch die Schwierigkeit des Abklemmens der Batterie an einem Fahrzeug, um nicht zuviel Zeit zu verlieren hat man mit einer großen Seitenöffnung begonnen und das Batteriemanagment weiter betrieben. Bevor das Fahrzeug spannungslos war, kam es zu einer Auslösung aller Kopf- und Seitenairbags auf der rechten Fahrzeugseite. Durch Einhaltung der Abstandsregel 30-60-90 ist niemanden was passiert. MfG Hubert Springer jun. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! | ||||
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