Tach, Post!
Geschrieben von Jann FreeseIch war im Herbst letzten Jahres auf dem TH Lehrgang (Niedersachsen Loy).
Dort wurde uns erzählt das für Kettensägenarbeiten die Module benötigt werden um mit der Kettensäge zu arbeiten.
Modul 1 (Holzkonstruktionen)
Modul 2 liegendes Holz unter Spannung
u.s.w.
Unser Stand war nun wenn diese Module Nicht vorhanden sind darf mit der Kettensäge nicht gearbeitet werden. Diese Anweisung kommt wohl von der FUK wenn ich da richtig informiert bin.
Nun wurde mir gesagt das diese Anweisung von der FUK wieder zurück gezogen wurde und nun wieder jeder mit der Kettensäge arbeiten darf der da Ahnung von hat. z.b. Feuerwehrmann der seit 20 Jahren mit der Kettensäge arbeitet.
Der TH-Lehrgang an der LFS entspricht Modul 1. Für liegendes Holz wird Modul 2 benötigt. Siehe auch hier.
MkG,
Christi@n
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Fumus ignem
- This is my very own opinion... -
"Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
(Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)
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