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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaAblehnung bei der Übernahme in eine andere Ortswehr36 Beiträge
AutorStef8ani8e P8., Waldfeucht / NRW455021
Datum14.01.2008 20:47      MSG-Nr: [ 455021 ]14646 x gelesen

Hallo,

ich bräuchte mal jemanden, der mir ein wenig bei einem rechtlichen Problem hilft.

Im weiteren werde ich jedoch keine Ortsnamen sondern nur die Abkürzung "A" für den alten Wohnort und "N" für den neuen Wohnort benennen.
Im folgenden, werde ich einmal die zurzeitig lage erklären. Am Ende meiner Ausführung habe ich fragen aufgeschrieben, deren Antworten mir evtl. weiter helfen könnten.


Wir, meine beiden Brüder und ich sind vor ca. 3 Monaten umgezogen.
Wir sind seit ca. 7 Jahre in der Freiwilligen Feuerwehr und haben unseren Dienst immer ohne Beanstandung getätigt.
Mein älterer Bruder hat sich desweiteren auf zehn Jahre verpflichtet.

Noch bevor wir umgezogen sind, habe ich mit dem Löschgruppenführer des Ortes N Kontakt aufgenommen, worauf wir eine Einladung zu einem Üben bekamen.
Áls wir dort waren, wurde uns mitgeteilt, dass das Interesse uns aufzunehmen ehr gering sei und wir wurden mit den Worten: "Geht jetzt mal besser nach Hause, ich weis nicht ihr mit den Kameraden...Ne, geht mal besser!" nach Hause geschickt.

Nach einem weiteren Kontakt wurde mir zugesichert, dass die Unterlagen zur Übernahme trotzdem bei der Löschgruppe A angefordert werden.
Einige Wochen später erfuhr ich vom stellv. Wehrleiter des Ortes A, dass nie für unsere Unterlagen angefragt wurden ist. Desweiteren erzählte er mir von einer Festklichkeit, wo er und der Löschgruppenführer des Ortes N sich zfällig getroffen haben.
Auch hier sagte er aus, nicht bereit zu sein uns aufzunehmen.

Mittlerweile waren wir umgezogen.
Wiedermal nahm ich Kontakt auf, diesesmal zu einem Löschgruppenführer des Nachbarortes, da der Weg zu diesem Gerätehaus sogar näher wäre als das, des eigenen Wohnortes, auf.
Der dortige Löschgruppenführer hatte nichts gegen die Aufnahme, verwies uns aber auf das bestehende Gesetzt "Man darf nur dort in der Löschgruppe sein, wo man auch gemeldet ist", und wies uns an den Wehrführer weiter.
Auch mit ihm telefonierte ich ein weiteres mal.
Er erzählte mir abermals von irgendwelchen Informationen, die er bekommen hat und das er keinen Weg sieht uns aufzunehmen. Weder Information noch Informationsquelle konnten mir benannt werden.

Ich setzte mich mit der Löschgruppen und Wehrführung des Ortes A zusammen und erfuhr, das hier in keinster Weise anfragen oder ähnliches gewesen wären, so dass er die Informationen auf offiziellen Weg erhalten hat.

Ich begann mit offenen Karten zu spielen und traff damit würde ich sagen ins schwarze.
Mittlerweile hat der Wehrführer N erfahren, das es mal eine Anzeige meinerseits gegen einen Kameraden gab "Belästigung mit sexuellem Übergriff".
Das Verfahren wurde eingestellt ohne Konsequenzen für beide.
Mit einigen Unterstellungen wie "Frauen denken sich auch schon mal Dinge aus.." wurde das Gespräch ohne endgültige Entscheidung beendet.
Er wollte sich damit später nochmals auseinander setzten.

Ich setzte mich daraufhin mit meinem Löschgruppenführer meiner ersten Wehr, in der ich angefangen habe mit der Feuerwehr, bevor ich zum Ort A gezogen bin auseinander. Da dieser Ort nur ca 5 km entfernt ist, sah ich dort eine Chance in die Feuerwehr aufgenommen zu werden.
Dieser wiollte uns aufnehmen, bekam aber keine Genehmigung des dortigen Wehrleiters, da es ein anderes Stadtgebiet ist und somit gegen das Gesetz spricht.

Nach einem weiteren Telefongespräch und einer weiteren Absage vom Wehrführer N ohne Begründung, diese wollte er mir nicht nennen, telefonierte ich mit dem Kreisbrandmeister, der gleichzeitig auch Mitglieder der Feuerwehr N ist.
Er erklärte mir, das eine Ablehnung, gerade weil es sich um eine Übernahme und nicht um eine Aufnahme handelt nicht gerechtfertigt ist und ich alles absofort schriftlich und somit offiziell machen sollte.
Auf eine an den Wehrführer N gerichtet E-Mail wurde nicht geantwortet und nach einem Telefonat bat er mich um etwas Zeit.
Da ich dieses hin und her satt war, begab ich mich heute morgen zum Rathaus um mit dem Wehrführer endlich einmal persönlich zu sprechen.
Was mir dort geboten wurde, war jedoch die Höhe.

Er teilte mir mit, das sich bereits der Erste Wehrführer mit ihm auseinandergesetzt hat um zu erfahren, warum eine Anfrage bei ihm käme.
Desweiteren erzählte er wiedermals von negativen Informationen, die er über uns erhalten hat, konnte aber wiedermals keine nennen.
Weiter ging das Gespräch mit einer noch absurderen Begründung:"Man hört ja immer öfter von diesen Leuten die immer wieder die Löschgruppe wechseln und sich anschließend als Brandstifter herausstellen. Ich will Ihnen da ja nix vorwerfen, aber...."
Brandstifter?! Ja ne is klar.
Auch die Begründung ich sei eine Frau und dafür gibts keine Sanitären Anlagen (diese hatte ich bisher aber auch in den anderen beiden Löschgruppen nicht!!!) finde ich schwachsinnig und begründet immer noch nicht die Ablehnung meiner Brüder.
Desweiteren hat er ja auch zugegeben, dass er eigentlich Personalbedarf hat.


Nun zu meinen Fragen:

Kann ein Wehrleiter Feuerwehrleute ablehnen, ohne trifftigen Grund (keine Aktenvermerke, etc.)?

Gilt die Begründung, dass man eine Frau ist und das keine Sanitären Anlagen verfügbar sind?

Ist eine Gemeinde nicht verpflichtet, eine Feuerwehr so zu unterhalten, dass es allen Möglich ist der Feuerwehr beizutreten (Umbau von Gerätehäusern aufgrund Sanitärer Einrichtungen)?

Was passiert mit der Verpflichtung?

Gibt es eine Ausnahemregelung, die uns die Möglichkeit gibt auch über die Ortsgrenzen hinaus in eine Feuerwehr einzutreten?

Wie lange darf ein Übernahemauftrag von einem Wehrführer hingezogen werden?

Wer zahlt ausstehende Lehrgangsgelder (Wir haben in der Stadt A kurz vom Umzug einen Lehrgang gemacht und sollten das Geld dann von der Wehr N bekommen, da die Wehr A nichts mehr davon hat, dass sie uns ausgebildet hat)?


Folgende Frage zu diesem Paragraphen:

Was gilt als "andere wichtige Gründe" (Absatz 4)?

§ 1 Aufnahme in den Dienst der Freiwilligen Feuerwehr

(1) Die Leiterin oder der Leiter der Feuerwehr nimmt Bewerberinnen oder Bewerber in den Dienst der Freiwilligen Feuerwehr auf. Sie oder er befördert Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr und entlässt diese.

(2) In den aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr (Einsatzabteilung) darf nur aufgenommen werden,

a) wer das 18. Lebensjahr vollendet hat,

b) wer den Anforderungen des Feuerwehrdienstes geistig und gesundheitlich entspricht und

c) wer nicht vorbestraft im Sinne des § 20 Abs. 2 Buchstabe a - c dieser Verordnung ist.

(3) Zum Nachweis der gesundheitlichen Eignung kann die Leiterin oder der Leiter der Feuerwehr die Vorlage eines ärztlichen Gutachtens verlangen. Sie oder er kann auch die Vorlage eines Führungszeugnisses gem. § 30 BZRG verlangen. Die Kosten zum Nachweis der gesundheitlichen Eignung und des Führungszeugnisses gem. § 30 BZRG sind von der Gemeinde zu tragen.

(4) Die Aufnahme in den Dienst der Freiwilligen Feuerwehr kann wegen mangelnder Eignung gem. den Absätzen 2 und 3 oder wegen mangelnden Personalbedarfs oder aus anderen wichtigen Gründen abgelehnt werden.

(Quelle: http://www.feuerwehrmann.de/informationen/LFVInfo/LFV-Info-LVO.asp)


Ich bitte um schnellstmögliche Antwort und danke schonmal im vorraus.

Mit kameradschaftlichem Gruß
Steffi97



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