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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | 2.Rettungsweg Grundschule | 17 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 H.8, Gielsdorf / Brandenburg | 461747 | ||
Datum | 08.02.2008 06:32 MSG-Nr: [ 461747 ] | 8604 x gelesen | ||
Muster-Schulbau-Richtlinie Punkt 3.1: 1Für jeden Unterrichtsraum müssen in demselben Geschoß mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege zu Ausgängen ins Freie oder zu notwendigen Treppenräumen vorhanden sein. Anstelle eines dieser Rettungswege darf ein Rettungsweg über Außentreppen ohne Treppenräume, Rettungsbalkone, Terrassen und begehbare Dächer auf das Grundstück führen, wenn dieser Rettungsweg im Brandfall nicht gefährdet ist; dieser Rettungsweg gilt als Ausgang ins Freie. Wobei natürlich der Bestandsschutz zu beachten ist, d.h. wenn es ein genehmigter Bau ist und baulich nichts verändert wird, so ist das fehlen eines 2. baulichen Rettungsweg zulässig. feuerwehr-gielsdorf.de | ||||
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