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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | 2.Rettungsweg Grundschule | 17 Beiträge | ||
Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 461836 | ||
Datum | 08.02.2008 12:18 MSG-Nr: [ 461836 ] | 8531 x gelesen | ||
Geschrieben von Stefan Ganzke Festlegungen zu diesem Thema in der Schulbaurichtlinie (SchulBauR) findet. Das Problem ist, daß die Schulbaurichtlinie (Ausgabe 1976 oder 1974) eigentlich nicht mehr rechtskräftig ist, da sie 1984 überarbeitet worden, aber nicht mehr eingeführt worden ist. Die Regierung von Oberbayern z. B. prüft aber Schulplanungen nach wie vor nach der alten Schulbaurichtlinie. Auch das Thema Bestandsschutz bei Schulen wird von den Genehmigungsbehörden zumindest bei uns als nicht vorhanden angesehen. mkg WErner | ||||
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