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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wahlbereichtigung (besonders Hessen) | 23 Beiträge | ||
Autor | Pete8r K8., Bruchsal / Hannover / Ba-Wü | 462163 | ||
Datum | 09.02.2008 13:09 MSG-Nr: [ 462163 ] | 6623 x gelesen | ||
Moin, ich glaube das ist satzungsbezogen. Allerdings müssten meiner Erinnerungen nach in dem Punkt die meisten Satzungen gleich sein. Jeder Angehörige der Einsatzabteilung hat ein Stimmrecht. Ergo würden in dem Falle auch die sogenannten Karteileichen ein Stimmrecht haben, wenn sie zur Jahreshauptversammlung anwesend sind. Einschränkungen aufgrund mangelnder Anwesenheit bei den Übungen sollte es nicht geben. Auch wenn es das Ergebnis durchaus verfälschen oder ein nicht gewünschter Kandidat eine Position erhält. Lies eure Satzung durch, dass müsste Dir eigentlich alle Fragen ausreichend beantworten. Gruß Peter Alles meine eigene Meinung....wie immer... | ||||
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