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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Abschaffung des 24-Stunden-Dienstes | 107 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 463049 | ||
Datum | 12.02.2008 22:41 MSG-Nr: [ 463049 ] | 47010 x gelesen | ||
Die Einwohnergrenze, ab wann BF vorgeschrieben ist, ist in den entsprechenden Brandschutzgesetzen der Länder zu finden. In manchen Ländern dann auch die Schwelle, ab wann hauptamtliche Wachen nötig sind. Davon gibt es aber zumindet in NRW wieder Ausnahmegenehmigungen, wo dann das Innenministerium aber regelmäßig mit unangekündigten Alarmübungen prüft, ob Einsatzstärke und Eintreffzeit der reinen FF den Verzicht auf die Hauptamtlichen weiterhin möglich machen. Das würde dann wieder die Aussage von Christian unterstützen. Deutsche Rechtschreibung ist Freeware, man kann sie kostenlos nutzen. Sie ist nicht OpenSource, man darf sie nicht verändern oder in veränderter Form veröffentlichen. Meine Wehr (für die ich hier nicht schreibe!): http://www.ffw-grafschaft.de | ||||
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