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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Ausbildung Ersthelfer | 8 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 463647 | ||
Datum | 15.02.2008 07:32 MSG-Nr: [ 463647 ] | 5265 x gelesen | ||
Entsprechende Hinweise sind in der GUV-V A1 'Grundsätze der Prävention' zu finden, sowie in der GUV-R A1. Danach sind für 2 bis 20 ständig anwesende Mitarbeiter ein Ersthelfer zu bestellen, bei mehr als 20 ständig anwesenden Mitarbeitern sind 10% betriebliche Ersthelfer erforderlich. Genauere (verbindliche) Auskünfte erteilt dir aber auch gerne dein Unfallversicherungstäger (Unfallkasse NRW). ;) Beste Grüße Udo Burkhard Deutsches Rotes Kreuz Instruktor Technik und Sicherheit -------------------------------------- "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten!" www.nuhr.de | ||||
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