Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Rettungssanitäter in NRW machen?? | 12 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 D.8, Stolberg-Gressenich / NRW | 463680 |
Datum | 15.02.2008 09:58 MSG-Nr: [ 463680 ] | 5922 x gelesen |
1.Ehrenamtlich
2.Einsatz-Abschnitt
1.Ehrenamtlich
2.Einsatz-Abschnitt
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1. Wasserentnahmestelle
2. Wochenende
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Geschrieben von Christian CleverGibt es möglichkeiten den sich bezahlen zulassen, wenn man sich danch z.b am wochenende verplichten lässt???
Hehe, der war gut ;-)
Im Ernst: Denke nicht. Kannst sicherlich im Anschluss als EA dort fahren, aber die Wahrscheinlichkeit, dass die nem "neuen" EA sofort den RS bezahlen, nur weil er am WE mal hier und da KTW fahren will, halte ich dann doch für eher gering.
Vielleicht bekommst Du ja nen Kaffee und nen Keks unentgeldlich ;-)[Ironie aus]
Gruß ado
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