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Thema | online-Übersicht Höhenrettungsgruppen Deutschland | 36 Beiträge |
Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 463912 |
Datum | 16.02.2008 00:19 MSG-Nr: [ 463912 ] | 12797 x gelesen |
Themengruppe: | Höhenrettung |
Geschrieben von Daniel HermannDeshalb ist für die Höhenrettung auch eine Untersuchung nach Grundsatz G41 vorgeschrieben.
Als wir mit der Höhenrettung anfingen, hat kein Mensch an die G41 gedacht. Die interessierten Kollegen wurden und werden zu einem "Test" eingeladen, in dem die Beherrschung verschiedener für die spätere Tätigkeit erforderlicher Grundfertigkeiten abgefragt werden. Dazu gehört unter anderem das Besteigen der Drehleiter an der Unterseite, aber auch ganz banale Knoten und Stiche aus der Grundausbildung. Da kann man schon ganz gut erkennen, ob jemand sich in der Höhe wohl fühlt oder nicht. Dazu braucht es keinen Mediziner.
Neuerdings wird bei der G26 bei den HR auch die G41 untersucht. Das einzige was sich bei der Untersuchung geändert hat ist, dass man nun mit geschlossenen Augen 1 Minute auf der Stelle treten muß. Es mußte noch niemand ausgemustert werden, aber die Untersuchung kostet wieder ein paar € mehr...
Lustig finde ich in diesem Zusammenhang ein Zitat aus den Untersuchungsrichtlinien der G41: Eine erhöhte Absturzgefahr ist an den oben genannten Arbeitsplätzen nicht anzunehmen, wenn Versicherte durch technische Maßnahmen (Geländer, Seitenschutz, Wände usw.) oder Sicherheitsgeschirre ständig gesichert sind. Quelle:
Bei strenger Auslegung der Einsatzgrundsätze der HR, aber auch der Abstusi könnte man sich die Untersuchung sparen.
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Reimer
*Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum*
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| 14.02.2008 12:24 |
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., Marl | |