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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Notfallhelfer NRW | 14 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 466316 | ||
Datum | 26.02.2008 18:35 MSG-Nr: [ 466316 ] | 7173 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas Dovern Wer darf dies ausbilden? ich ;-) Gibts es hierfür einen speziellen Ausbilderschein, ähnlich dem EH-Ausbilder? Nennt sich bei der JUH Fachausbilder SAN Wer nimmt die Prüfung ab? wieder ich Ansonsten entspricht der Wikipediaartikel zumindest für die JUH nicht der bundesweiten Papierlage. Die Basisausbildung zum SanH Umfasst B1=EH=16h B2=SanH=mind. 48h+Prüfung B3= Die JUH= 5h B4= Recht =5h B5=Funk= 5h dazugibt es noch eine Fachausbildung Sanitätsdienst mit IMHO 56 Std. Allerdings ist das gerade in Überarbeitung und kann morgen schon anders aussehen. Als Büch kann man einen Blick in "Erste Hilfe Konkret" oder "LPN San" werfen. Gruß Ingo | ||||
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