Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | neue BW-Feuerwehrfahrzeuge | 30 Beiträge |
Autor | Matt8hia8s M8., Stockach / Baden-Württemberg | 466653 |
Datum | 28.02.2008 05:23 MSG-Nr: [ 466653 ] | 8761 x gelesen |
Infos: | 15.03.21 BW: Feuerlöschkraftfahrzeug Gebäudebrandbekämpfung
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Tanklöschfahrzeug
Tanklöschfahrzeug
Flugfeldlöschfahrzeug
Tanklöschfahrzeug
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Straßenverkehrsordnung
Strassenverkehrzulassungsordnung
Löschgruppenfahrzeug
Guten Tag!
Geschrieben von Steffen WenzBringen wir es mal auf den kleinsten gemeinsamen Nenner. Gruppenbesatzung und entsprechende Ausrüstung sowie Pumpenleistung. Dieser scheint mir bei einem TLF 20/28 auf einem 17,5t Fahrgestell und Gruppenkabine erreicht.
Wie versucht darzustellen, ist TLF und Gruppenkabine eigentlich nicht vereinbar. Aber mit dem Ursprung von den FLF (wie von Gerhard dargelegt) verständlich.
Auch hatte ich lediglich versucht meine Vermutung verständlich zu machen, dass die Kritik auf die du angesprungen bist, sich eher auf die Benennung der Fahrzeuge als TLF bezieht.
Geschrieben von Steffen WenzDie Norm in Ehren aber ein Beschaffungsamt der Bundeswehr wird sich hoffentlich an keine Norm dieser Welt halten, sondern erstmal den tatsächlichen Bedarf feststellen und dann im nächsten Schritt schauen:"Was bietet der Markt denn an?"
Geschrieben von
http://www.bundeswehr-feuerwehr.de/index.php?/content/view/32/65/ Bei den Fahrzeugen werden die Anforderungen der STANAG (NATO Standardisation Agreement), der VG-Normen (Verteidigungsgeräte-Normen), der Technischen Lieferbedingungen TL, der einschlägigen FW-DIN / EN-Normen, der VDE-Bestimmungen sowie die Maschinenrichtlinie (CE) / UVV und die StVO bzw. die StVZO erfüllt bzw. übertroffen, sofern diese für das jeweilige Fahrzeug anwendbar sind.
Geschrieben von Steffen Wenzsehe ich meilenweit eigentlich fast niemanden, der es sich erlauben kann, die 2.800l als "Auswuchs" zu bezeichnen.
Wer hat das denn als Auswuchs bezeichnet? Also zumindest meinereiner 14;9;5;18;7;5;14;4;23;15 (in Worten: NIERGENDWO).
Ich hatte lediglich (aus echtem Interesse) gefragt, was die BW dazu bewegt hat, die Grundkonfiguration des Fahrzeugs von den LF 16/12 (soweit ich weiß sehr gute Fahrzeuge) zu den aktuellen in doch recht beträchtlichem Maß zu ändern. Wenn sich das ganze mit Flächenbrandbekämpfung usw- erklärt, bzw. das der Grund ist, dann habe ich die Information erhalten.
Geschrieben von Steffen WenzMag ja sein, daß es nicht normgerecht ist aber sehr wahrscheinlich bedarfsgerecht.
Vom direkten Fahrzeug oder dem Beschaffungsamt ab, aber das wird so oder so ähnlich von seeeehr vielen behauptet.
Grüße
Matthias
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