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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Lagern von Autoreifen in den Kellerräumen | 4 Beiträge | ||
Autor | Walt8er 8F., Essen / NRW | 467801 | ||
Datum | 03.03.2008 17:28 MSG-Nr: [ 467801 ] | 10674 x gelesen | ||
Hallo, Ich habe eine Frage an die Fachleute. Im Keller habe ich meine Winter/Sommerreifen gelagert. Genauer gesagt im Waschraum, der jetzt von allen Mitbewohnern als Abstellraum benutzt wird. Die Reifen stehen ordnungsgemäß auf einem Reifenbaum unter einer Schutzhülle und versperren keinen Fluchtweg. Vor kurzem habe ich einen Brief von meinem Vermieter bekommen wo drin stand: "...wurde festgestellt, dass in den Kellerräumen Autoreifen gelagert werden. Die Stadtverwaltung hat darauf hingewiesen, dass dies aus feuerpolizeilichen Gründen unzulässig ist.Ich muss Sie bitten, die Reifen anderweitig zu lagern." Nach dem Anschreiben meines Vermieters, habe ich mich bei der Feuerwehr Essen darüber erkundigt, die bestätigten mir, dass es aus feuer-technischen Gründen nicht verboten sei.Leider habe ich diese Information nur mündlich erhalten und wäre Ihnen dankbar, wenn sie mir einen Paragraphen nennen könnten, der mich und meinem Vermieter darüber aufklärt. Danke im Voraus Mfg Walter | ||||
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