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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | |||
Thema | Brandschutz in Festzelten (Hessen) | 8 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 470565 | |||
Datum | 18.03.2008 08:12 MSG-Nr: [ 470565 ] | 5507 x gelesen | |||
Geschrieben von Mathias Zimmer Die Verordnung findet man dann übrigens im Staatsanzeiger 35/2005, eine Berichtigung in 13/2006. Schon interessant, daß man da zwingend ABC-Pulverlöscher vorschreibt. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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