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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Urteil zum Einsatz in Tübingen | 87 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 470579 | ||
Datum | 18.03.2008 09:27 MSG-Nr: [ 470579 ] | 22093 x gelesen | ||
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Geschrieben von Klaus Bethge jetzt kommen mir aber die Tränen. Dann heul doch... Geschrieben von Klaus Bethge Du willst mir ernstlich erzählen, dass es FW-Leute gibt, die aus Armut keine Uhr haben und deshalb bei der Kommune eine beantragen müssen? Ich dachte bislang es wäre Sache des Dienstherren für entsprechend notwendige Ausrüstung zu sorgen und nicht die Sache des einzelnen Feuerwehrangehörigen? Wenn bei euch der Dienstherr keine Uhr beschaffen will um eine Atemschutzüberwachung durchführen zu können, muss halt jeder FA sich eine Armbanduhr kaufen und diese vor allem auch konsequent bei jedem Feuerwehreinsatz tragen? Geschrieben von Klaus Bethge Antrag an de Bürgermeister, mir eine Uhr zu stellen, ich stelle mir das gerade bildlich vor! Ein Antrag der Feuerwehr an den Bürgermeister für die Feuerwehr eine geeignete Uhr zu beschaffen wäre vollkommen ausreichend. Dass jeder einzelne FA seine eigene Uhr für die AÜ zur Hand haben muss kam nicht von mir! Manuel | ||||
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