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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Bedienen von Flurförderfahrzeuge | 6 Beiträge | ||
Autor | Pete8r M8., Frankfurt / Hessen | 471125 | ||
Datum | 20.03.2008 11:02 MSG-Nr: [ 471125 ] | 6497 x gelesen | ||
Hallo, welche rechtlichen Grundlagen gibt es denn, für die Bedienung von Staplern oder sonstigen Hubgeräten in der Feuerwehr. Gilt hier wie von der Berufsgenossenschaft vorgeschrieben auch, dass ein "Staplerführerschein" vorhanden sein muss? Gibt es da spezielle vorgaben der Unfallkasse? Oder kann das jede Feuerwehr / Stadt für sich regeln? Danke schonmal für Eure Hilfe | ||||
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