Rubrik | Techn. Hilfeleistung |
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Thema | Einsatz von Kettensägen - Lehrgänge? | 16 Beiträge |
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 472765 |
Datum | 26.03.2008 10:59 MSG-Nr: [ 472765 ] | 11304 x gelesen |
Gemeindeunfallversicherungsverband, Träger der gemeindlichen Unfallversicherung
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Geschrieben von Ulrich Cimolinoin welchen Bundesländern gibt es Vorgaben für den Umgang mit Kettensägen durch die Feuerwehr. Insbesondere wo gibt es spezielle Vorschriften für einen weiterführenden Lehrgang, um gespannte Hölzer o.ä. schneiden zu dürfen?
Hallo Ulrich,
ich habe gestern mal auf der Seite des STMI Bayern geschaut. Dort wird laut GUVV der Erwerb der Module 1 und 2 gefordert, um die Motorsägen bedienen zu können.
Hier mal der Link.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Anton Kastner
FF Mühlhausen
Aus gegebenem Anlass:
Liebe Mitleser, dieses ist einzig und alleine meine Meinung, über die man gerne mit mir reden kann. Diskussionen hinter meinem Rücken messe ich keinerlei Wert zu.
Alle Schmeichler sind Lakaienseelen, und nur Leute von gemeiner Gesinnung werden Schmeichler (Aristoteles)
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| 26.03.2008 10:48 |
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Ulri7ch 7C., Düsseldorf |
| 26.03.2008 10:59 |
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Anto7n K7., Mühlhausen | |