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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEinsatz von EX-Geräten3 Beiträge
AutorStef8an 8M., Oberhausen-Rheinhausen / Baden-W.475277
Datum04.04.2008 23:52      MSG-Nr: [ 475277 ]5309 x gelesen

Weiß jemand in welchem Gesetz, welcher Vorschrift der Einsatz von explosionsgeschützen Geräten im Gefahrenfall für die FW zwingend vorgeschrieben ist (mal abgesehen vom gesunden Menschenverstand)?

Ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) da für die FW anwendbar/ausreichend?

Gilt sie überhaupt für die FW? Gibt es ne spezielle UVV?

Danke im Voraus!



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 04.04.2008 23:52 Stef7an 7M., Oberhausen-Rheinhausen
 06.04.2008 08:24 Pete7r K7., Gladbeck
 06.04.2008 10:06 Stef7an 7M., Oberhausen-Rheinhausen

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