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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Versicherungsschutz im freiwilligen Feuerwehrdienst | 37 Beiträge | ||
Autor | Lutz8 W.8, Düren/ Wien / NRW | 475401 | ||
Datum | 05.04.2008 20:35 MSG-Nr: [ 475401 ] | 26508 x gelesen | ||
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Absolut nicht nachvollziehbar. Bei 2 Feuerwehrfahrzeugen könnte die Zahlung verweigert werden. Aber eigentlich nur für den Schaden anden Autos. Ich verstehe nicht wieso die Versicherung diesen Schaden nicht zahlen will. Auch wenn es sich um eine Kollegein handelt ist sie dennoch ein geschädigter Dritter. FUKs haben manchmal schon ein sehr eigenartiges Rechtsverständnis. Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung | ||||
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