Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Versicherungsschutz im freiwilligen Feuerwehrdienst | 37 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 B.8, Alzenau-Michelbach / Bayern | 475422 |
Datum | 05.04.2008 23:33 MSG-Nr: [ 475422 ] | 26408 x gelesen |
Infos: | 04.05.08 Gesetzeslücke: Ehrenamtliche Helfer als Notfall 06.04.08 Einsatzdatenbank
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Themengruppe: | Unfälle bei Fahrten mit Einsatzfahrzeugen bzw. auf der Fahrt zum zum Einsatz |
Gerätewagen
Gemeindeunfallversicherungsverband, Träger der gemeindlichen Unfallversicherung
Gemeindeunfallversicherungsverband, Träger der gemeindlichen Unfallversicherung
Hallo Florian,
zunächst mal möchte ich der Kameradin gute Besserung und baldige vollständige Genesung wünschen.
Geschrieben von Florian Maierjedenfalls will die versicherung nun nicht für schadensersatz und späteren folgen zahlen, weil sie sich scho im einsatz befundne hat und ihr wurde der schaden von einem "kollegen" (der kamerad der den GW gefahren hat) erlitten hat.
Auf welche Versicherung bezieht sich Deine Aussage? Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband? Haftpflichtversicherung des Feuerwehrfahrzeuges als Unfallverursacher? Private Unfallversicherung der Kameradin?
Es wäre hilfreich wenn Du Deine Aussage hierzu spezifizieren würdest. (Groß- und Kleinschreibung in Deinem Beitrag wären auch hilfreich...)
Grundsätzlich gehe ich auf Grund der von Dir geschilderten Umstände davon aus, dass der GUVV im Rahmen seiner Aufgaben und seines Leistungsspektrums, bezüglich des Personenschadens (Heilbehandlung, Reha, Verdienstausfall) primär zuständig ist und diese Leistung auch erbringt.
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das der GUVV hier eine Leistungserbringung verweigert.
MkG MB
Dieser Beitrag gibt wie immer nur meine persönliche Meinung wieder.
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