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Thema | Stripperin auf Hauptfeuerwache Dortmund????? | 83 Beiträge | ||
Autor | Kars8ten8 S8., Radevormwald / Nordrhein-Westfalen | 476183 | ||
Datum | 09.04.2008 09:02 MSG-Nr: [ 476183 ] | 38098 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christof Strobl Dieses Verhalten wird im öffentlichen Dienst und bei den meisten Privatfirmen nicht geduldet und wird für den ein oder anderen Folgen haben. ...und das ist auch gut so. Denn: es gibt u.a. ein Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (von den Beamtengesetzen, etc. ganz zu schweigen). Und die Beamten haben sich gefälligst an die Gesetze zu halten, was sich aus ihrem Diensteid (z.B. nach LBG NRW) ergibt: "§ 61 (1) Der Beamte hat folgenden Diensteid zu leisten: "Ich schwöre, daß ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mit Gott helfe." Wenn das jemandem nicht passt, dann soll er diesen Diensteid nicht schwören und folglich auch kein Beamter werden! Dann kann er auch mal "die Kirche im Dorf lassen". Noch Fragen!? Kopfschüttelnde Grüße Karsten | ||||
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