Geschrieben von David SchnehageDie Feuerwehr rückte aus und stand bei der Firma auf der Matte.
Die Dame wurde zwar belangt und geschnappt.
Aber der Sender mit der Show wird die Kosten des Einsatzes übernehmen.
Das Callcenter muß also an die eigene Mitarbeiterin herangetreten sein, um die Rechnung für die nicht bestimmungsgemäße Auslösung der BMA erstattet zu bekommen.
Kostenpflichtig gegenüber der Feuerwehr ist ja zunächst der Betreiber der Anlage, nicht der Verursacher.
Wie weit es arbeitsrechtlich zulässig ist, von einem Mitarbeiter Schadenersatz zu verlangen, ist die Frage. Entscheidend wird m.E.sein, ob der Mitarbeiter darüber aufgeklärt wurde, dass die Toiletten in die BMA einbezogen sind...
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Reimer
*Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum*
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