Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Versicherungsschutz im freiwilligen Feuerwehrdienst | 37 Beiträge |
Autor | Dori8s A8., Bad Füssing / Bayern | 477879 |
Datum | 16.04.2008 17:34 MSG-Nr: [ 477879 ] | 26769 x gelesen |
Infos: | 04.05.08 Gesetzeslücke: Ehrenamtliche Helfer als Notfall 06.04.08 Einsatzdatenbank
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Themengruppe: | Unfälle bei Fahrten mit Einsatzfahrzeugen bzw. auf der Fahrt zum zum Einsatz |
Gerätewagen
Hallo,
ich hatte am 27. Januar den Unfall mit dem Gerätewagen, wie bereits von
Florian berichtet. Da es so viele Fragen gibt habe ich mir gedacht, dass
ich schreibe. Also, der GW hat mir die Vorfahrt genommen, d.h. ein
Feuerwehrkollege hat mich als Feuerwehrlerin auf dem Weg zum Gerätehaus
verletzt. Also zahlt die Haftplichtversicherung des GW's, die Bayrische
Versicherungskammer, wegen dem Haftungsausschluss (StGB VII §105) kein
Schmerzensgeld und für Folgeschäden kommen sie auch nicht auf. Es ist
zwar traurig, aber wenn ein Ehrenamtlicher (in diesem Fall ich als
Feuerwehrfrau) von einem Kollegen (hier der GW-Fahrer) verletzt wird,
kommt die Versicherung nur für Sachschäden auf.
Medizinisch bin ich allerdings super über den "Bayrischen
Gemeindeunfallversicherungsverband" abgesichert.
Danke für die Genesungswünsche!!!
Eure Doris
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