Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Versicherungsschutz im freiwilligen Feuerwehrdienst | 37 Beiträge |
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 478194 |
Datum | 18.04.2008 12:34 MSG-Nr: [ 478194 ] | 26357 x gelesen |
Infos: | 04.05.08 Gesetzeslücke: Ehrenamtliche Helfer als Notfall 06.04.08 Einsatzdatenbank
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Themengruppe: | Unfälle bei Fahrten mit Einsatzfahrzeugen bzw. auf der Fahrt zum zum Einsatz |
Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
Hallo Doris,
Geschrieben von Doris AuerAlso zahlt die Haftplichtversicherung des GW's, die Bayrische
Versicherungskammer, wegen dem Haftungsausschluss (StGB VII §105) kein
Schmerzensgeld und für Folgeschäden kommen sie auch nicht auf.
Ist meiner Meinung nach - wenn auch nur auf die schnelle und nicht vertieft nachgesehen - nicht richtig, weil der Haftungsausschluss bei Wegeunfällen gerade nicht greift.
Es heißt eindeutig in § 105 Abs. 1 SGB VII am Ende:
Personen, die durch eine betriebliche Tätigkeit einen Versicherungsfall von Versicherten desselben Betriebs verursachen, sind diesen sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen nach anderen gesetzlichen Vorschriften zum Ersatz des Personenschadens nur verpflichtet, wenn sie den Versicherungsfall vorsätzlich oder auf einem nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 versicherten Weg herbeigeführt haben.
Um so eine Wegeunfall nach § 8 I Nr. 1 SGB VII handelt es sich hier m.E.
Die Behandlungskosten etc. werden vermutlich auf den Unfallversicherungsverband übergegangen sein, aber hier dürfte in jedem Fall Schmerzensgeld und evtl. Haushaltsführungsschäden etc. im Raume stehen, so dass es sicherlich Sinn macht, sich die Sache genauer anzusehen, insbesondere da Versicherungen selten freiwillig zahlen.
Hast du einen Anwalt beauftragt? Wenn nicht, wird es Zeit. Über meine Visitenkarte kannst du mich erreichen ;-)
Gruß
Katja
"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."
Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!
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