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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Begriff 'Unterzündgruppe' aus dem VB | 7 Beiträge | ||
Autor | Fabi8an 8R., Bad Kissingen / Bayern | 478308 | ||
Datum | 18.04.2008 20:49 MSG-Nr: [ 478308 ] | 5666 x gelesen | ||
Abend! Also die genannte VDE-Vorschrift kennt den Begriff "Unterzündgruppe" nicht. Die bereits geäußerten Vermutungen zu den Anforderungen an elektrische Betriebsmittel in explosiongefährdeten Bereichen scheinen dagegen äußerst plausibel. Kann es sein, dass evtl. tatsächlich dies gemeint ist? Bzgl. der EN sind wir noch dran. Melde mich wieder, Gruß Fabian Also dann, eben so: Ich schreibe hier nur, ausschließlich und uneingeschränkt als PRIVATMANN. Meine Aussagen haben nichts, sowas von gar nichts und auch rein überhaupt nix mit der Meinung oder sonstwas der Feuerwehr Bad Kissingen zu tun. NICHTS. Was ich hier schreibe, ist einzig und allein meine Meinung. Ich schreibe hier auf Basis von Artikel 5 des Grundgesetzes und verstoße gegen keine der in Absatz 2 genannten Punkte. Sollte trotzdem irgendjemand einen Angriff auf irgendeine Wehr oder irgendeine Person hinter einem meiner Beiträge vermuten, so darf er dies gerne weiterleiten. Das direkte Gespräch suchen wäre auch eine Alternative, wird aber offensichtlich nur ungern in Anspurch genommen. So long... | ||||
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