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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | BFler in der Freiwilligen | 49 Beiträge | ||
Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 478405 | ||
Datum | 19.04.2008 19:48 MSG-Nr: [ 478405 ] | 14553 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Hessen HBKG §8 Absatz 6) Feuerwehrangehörige, die Führungsfunktionen ausüben, sollen nicht gleichzeitig aktives Mitglied anderer Organisationen, anderer Einrichtungen oder Angehörige anderer Dienststellen sein, die neben der Feuerwehr eingesetzt werden können. Mehr gibt es da nicht, d.h. sollen keine Führungskräfte sein und damit kommt der Fall der Einrechnung gar nicht vor... Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | ||||
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