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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Untersagungsverfügung Feuerwehrstiefel | 330 Beiträge | ||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 481539 | ||
Datum | 06.05.2008 16:48 MSG-Nr: [ 481539 ] | 761041 x gelesen | ||
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Moin, Geschrieben von Lutz Wagner Sind die Zeiträume der Zertifikate nicht schon abgelaufen? Wie kommst du zu der Annahme? Solange am Modell oder den zugrundeliegenden Vorgaben nichts geändert wurde, warum sollte eine Typprüfung der CE-Konformität dann ablaufen? Allerdings stellt sich jetzt die Frage, wann der zur beanstandung führende Test durchgeführt wurde (ggf. bescheinigne die Zertifikate ja schon eine danach veranlasste Überarbeitung), was die Prüfzertifikate umfassen (sämtliche Anforderungen oder nur bestimmte Teilaspekte) und warum sie ggf. zu anderem Ergebnissen kommen. Gruß, Thorben | ||||
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