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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Untersagungsverfügung Feuerwehrstiefel | 330 Beiträge | ||
Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig/Magdeburg / Niedersachsen/ Sachsen-Anhalt | 481701 | ||
Datum | 07.05.2008 09:47 MSG-Nr: [ 481701 ] | 761063 x gelesen | ||
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Schreiben der FUK-Nds.: Schuhe für die Feuerwehr, Typ 2 mit den Zusatzanforderungen für antistatisches Verhalten nach DIN EN 15090:2006-10. Eine Aussonderungspflicht für vorhandene Feuerwehrschutzschuhe in der Ausführung S 9 oder S 10 nach DIN 4843 (1993 zurückgezogen) sowie S3 oder S5 nach DIN EN 345-2 (2006 zurückgezogen) mit der Zusatzbezeichnung FPA besteht nicht. Besucht uns doch einfach auf: www.feuerwehr-braunschweig-innenstadt.de "Es gibt Vermutungen, dass die Feuerwehr eine Tuning-Macke hat, also mit besonders auffälligen Fahrzeugen unterwegs ist. Im Gegensatz zu den coolen Rollerfahrern die blaues Licht als Unterbodenbeleuchtung verwenden, hat die Feuerwehr dies missverstanden und die Lampen auf dem Dach angebaut." (aus www.Stupidedia.de) Muss ich das mit der ausschließlich eigenen Meinung noch extra erwähnen?! | ||||
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