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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Untersagungsverfügung Feuerwehrstiefel | 330 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8L., Osnabrück / Niedersachsen | 481776 | ||
Datum | 07.05.2008 13:59 MSG-Nr: [ 481776 ] | 760460 x gelesen | ||
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Hallo, was mich insbesondere interessiert ist, ob die unten erwähnte "Trittsicherheit" sich auf eine "Durchtrittsicherheit" bezieht oder vielleicht auf eine "Rutschsicherheit" z.B. an Leitersprossen. Vielleicht kann ja jemand von euch da Licht ins Dunkel bringen. Die gemessenen Werte an dem sichergestellten Feuerwehrstiefel "Profi Plus" bezüglich des Steilfrontabsatzes sind mit 8 mm zu niedrig. Vorgeschrieben sind mindestens 10 mm, damit der Feuerwehrstiefel die Normanforderungen an die Trittsicherheit erfüllt. Olli | ||||
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