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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Untersagungsverfügung Feuerwehrstiefel | 330 Beiträge | ||
Autor | Mari8o D8., Nettetal / NRW | 481803 | ||
Datum | 07.05.2008 16:04 MSG-Nr: [ 481803 ] | 760023 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Neumann Thomas Naja, es wird sozusagen gesagt, dass der Hersteller die Eigenschaften, die er mit dem CE Zeichen angibt, teilweise nicht einhält. So ist der Schuh nicht antistatisch und entspricht wohl auch nicht der gültigen Norm für die Sicherheitsschuhklasse, für die der Hersteller ihn eingeteilt hat. OK, das ist das was die Untersagungsverfügung aussagt, aber was untersagt sie? Verkauf? Nutzung? Gruß Mario Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden. "So langsam aber sicher geht mir die hier von einigen öffentlich gelebte Einstellung "Ganz Feuerwehrdeutschland ist hirnlos, außer dem Forum hier" ein wenig auf den Keks. Zumal dieses Auftreten nicht wirklich dazu führt, dass hier getroffene Aussagen und Informationen außerhalb des Forums noch ernst genommen werden. Und es gibt mehr als genug stille Mitleser..." (Ingo Horn) | ||||
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