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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Untersagungsverfügung Feuerwehrstiefel | 330 Beiträge | ||
Autor | Pete8r S8., Wuppertal / Nordrheinwestfahlen | 481808 | ||
Datum | 07.05.2008 16:41 MSG-Nr: [ 481808 ] | 760331 x gelesen | ||
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Hallo zusammen, bei dem festgestellten Mangel handelt es sich um die Trittsicherheit beim Leitereinsatz. Dieser muss bei einem Steifrontabsatz 10mm betragen. Leider wird in der Norm nicht zu 100% beschrieben wie gemessen wird. Manche messen von der Absatzkante bis zum Gelenkgrund(dort wurden 8mm ermittelt) Andere Prüfinstitute messen von der Absatzvorderfront bis auf die kleinen mind. 1,5mm hohen Gelenkprofile. Die Messmethode wir in der EN 15090 beschrieben. Schönen Tag noch NR.1 | ||||
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