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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Untersagungsverfügung Feuerwehrstiefel | 330 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 482133 | ||
Datum | 09.05.2008 09:00 MSG-Nr: [ 482133 ] | 760653 x gelesen | ||
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Geschrieben von Heiko Linne 1. Die Unterlassungverfügung ist 1 Jahr alt sicher? Woraus schließt Du das? 002/07 muss nicht Februar 2007 heißen.... Geschrieben von Heiko Linne Die Mängel sind angeblich ja so lange bekannt, warum hat niemand ernsthaft etwas unternommen? Hast Du eine Ahnung, wie konkret Probleme sein müssen, bevor Du als Behörde solche Wege gehen kannst? Erinner Dich mal an diverse "Lebensmittelwarnungen" und die finanziellen Folgen (für Betriebe, aber auch für Behörden - und die Diskussionen um die Warnungen an sich). Geschrieben von Heiko Linne 2. Die Firma Hanrath hat mehrfach beteuert das ihre selbst vermarketen Produkte einwandfrei Ich hab gestern einige Aussagen der Firma hinterfragt bzw. kommentiert. Geschrieben von Heiko Linne 3. Wenn die Mängel der Stiefel so gefährlich sind, wundert es mich doch sehr warum nicht schon viele Kameraden mit diesen Stiefel in die Luft geflogen sind. Weil die meisten davon vermutlich niemals in entsprechenden Gefahrenbereichen rumlaufen... Geschrieben von Heiko Linne Ich glaube so lange es noch Feuerwehren gibt wo die Kameraden mit Gummisteifeln und mit Wärmefenstern an den Beinenin den Innenangriff geschickt werden, sollte die Antistatische ausführung unserer kleineres Problem sein. Solange es geeignete Gummistiefel sind, hab ich mit Gummistiefeln kein Problem... Wärmefenster sind da wieder ganz was anderes - und zum Helm ist meine Meinung hinlänglich bekannt. Grundsätzlich denke ich aber, sind Normen dazu da, um eingehalten zu werden. Wer daran Änderungen haben möchte, sollte dies über Einspruchsverfahren tun - das kann jeder, erst recht jede Firma! Ansonsten kann jeder im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen was anderes tun, muss er dann ggf. verantworten. ICH hab jedenfalls gestern hier die Anwendung ggf. privat beschaffter entsprechender Stiefel mit Verweis auf die Verfügung untersagt. Was anderes bleibt einem m.E. derzeit auch gar nicht übrig. Die Firma hat (auch da habe ich gestern darauf verwiesen) alle üblichen Möglichkeiten, sich entsprechend zu verhalten und eine Aufhebung der Verfügung zu bewirken, wenn das ein "externes" Problem ist, wie es in dem zitierten Schreiben steht. Dann sehen wir weiter. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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