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RubrikABC-Gefahren zurück
ThemaStrahlenschutz 'Überwachungsbereich'3 Beiträge
AutorGerd8 R.8, Jülich / NRW482246
Datum09.05.2008 22:53      MSG-Nr: [ 482246 ]4499 x gelesen

Hallo Daniel,
zu diesem konkreten Überwachungsbereich kann ich dir auch nicht sagen, ob und wann Du da rein darfst. Grundsätzlich gilt aber die Strahlenschutzveriordnung:
Geschrieben von StrlSchV (1) Personen darf der Zutritt
1. zu Überwachungsbereichen nur erlaubt werden, wenn
a) sie darin eine dem Betrieb dienende Aufgabe wahrnehmen,
b) ihr Aufenthalt in diesem Bereich als Patient, Proband oder helfende Person erforderlich ist,
c) bei Auszubildenden oder Studierenden dies zur Erreichung ihres Ausbildungszieles erforderlich ist oder
d) sie Besucher sind,
(...)
Die zuständige Behörde kann gestatten, dass der fachkundige Strahlenschutzverantwortliche oder der zuständige Strahlenschutzbeauftragte auch anderen Personen den Zutritt zu Strahlenschutzbereichen erlaubt. Betretungsrechte aufgrund anderer gesetzlicher Regelungen bleiben unberührt.


Den wichtigsten Satz habe ich mal unterstrichen. Unter welchen Umständen ihr da rein dürft hängt also in erster Linie wohl von eurem Feuerschutzgesetz ab. Ich empfehle in diesem Fall mal freundlich beim zuständigen SSB nachzufragen, vielleicht gibt es ja schon eine Regelung dazu.
Mit freundlichen Grüßen,
Gerd Reiners



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 09.05.2008 19:44 Dani7el 7S. 7P., Westhofen /Rheinland-Pfalz
 09.05.2008 22:33 Greg7or 7Z., Mainz
 09.05.2008 22:53 Gerd7 R.7, Jülich

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