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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Untersagungsverfügung Feuerwehrstiefel | 330 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 482260 | ||
Datum | 10.05.2008 09:49 MSG-Nr: [ 482260 ] | 758513 x gelesen | ||
Infos: | alle 31 Einträge im Threadcontainer anzeigen | |||
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Hallo, unabhängig vom Geschäftsgebahren, bleibt das hier: Geschrieben von Ulrich Cimolino ICH hab jedenfalls gestern hier die Anwendung ggf. privat beschaffter entsprechender Stiefel mit Verweis auf die Verfügung untersagt. Was anderes bleibt einem m.E. derzeit auch gar nicht übrig. pauschal in Kraft, obwohl die betroffenen Herstellzeiträumen jetzt doch klar eingegrenzt sind? Wenn ja, macht ihr das bei PKW genauso, wenn da ne Rückrufaktion für Baujahr xx/yy bis Baujahr zz/aa kommt? Werden dann auch alle PKW dieses Modells stillgelegt, die vorher oder später gebaut wurden? Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | ||||
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