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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Untersagungsverfügung Feuerwehrstiefel | 330 Beiträge | ||
Autor | Juli8an 8H., Stemwede / NRW | 483780 | ||
Datum | 19.05.2008 13:29 MSG-Nr: [ 483780 ] | 756190 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Dirk Wulfes da ich voraussetze dass die Prüfer messen können, Denke ich auch ;-) Geschrieben von Dirk Wulfes hatte der "Durchgefallene" Schuh wohl 'ne andere Sohle. Vielleicht, kommt drauf an wo man misst. Wie man sieht hat meiner auch eine Stelle an der er "nur" 8mm erreicht allerdings m.M.n. ist es an der Stelle unerheblich ob 8mm oder 10mm. Für die Trittsicherheit kommt es doch auf die gesamte Absatzkante an. Man möge mich berichtigen, wenn ich falsch liege. Geschrieben von Dirk Wulfes Die wiederum, sehr wahrscheinlich, eine andere elektrische Leitfähigkeit hat. Würde ich in der Folge auch so sehen. Geschrieben von Dirk Wulfes Schon seltsam, oder?! Finde ich auch. Grüße, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Feuerwehr, der ich angehöre. "Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - und das nennen sie ihren Standpunkt." Albert Einstein | ||||
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