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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Probleme die 15 Minuten einzuhalten | 89 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 484334 | ||
Datum | 22.05.2008 13:44 MSG-Nr: [ 484334 ] | 29260 x gelesen | ||
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Geschrieben von Daniel Hermann Wie sieht es denn mit den Pensionsbezügen aus? Früher 8 Jahre Zugehörigkeit als Voraussetzung. Jetzt bereits ab dem ersten Jahr, um keine Lücken in der Altersversorgung (z.B. nach 7 Jahren raus = 7 Jahre Lücke in der Altersversorgung) entstehen zu lassen. Aber nur in Höhe von 2,5% der Abgeordnetenbezüge pro Jahr Zugehörigkeit zum hohen Haus. Außerdem wird die Pension nicht wie immer gerne vermutet wird mit dem Ausscheiden aus dem Bundstag fällig, sondern mit Eintritt in die Altersversorgung. lso bisher 65, demnächst irgend wann dann wie bei allen anderen 67. Es ist also einesfalls so, daß der Abgeordnete aus dem Parlament ausscheidet und anschließend sofort seine Pension bezieht. Sprich wer mit 50 aus dem Bundestag ausscheidet hat erst mal noch seine Übergangsgelder (pro Jahr Zugehörigkeit zum Parlment = 1 Monat Abgeordnetenbezüge nach dem Ausscheiden, d.h. 8 Jahre = 8 Monate) und danach nichts mehr. Und ehem. MdB gelten wenn sie nicht gerade irgend ein für die Industrie interessanten Aufgabengebiet über mehrere Jahre beackert haben und dort ihre Kontakte haben (die i.d.R. gerade nach einem Regierungswechsel nicht mehr viel Wert sind) als schwer vermittelbar. Das endet schon mal in Harz IV. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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