News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Geschwindigkeitsüberschreitung zum Feuerwehrhaus | 69 Beiträge | ||
Autor | Holg8er 8D., Meppen / Niedersachsen | 485893 | ||
Datum | 29.05.2008 13:16 MSG-Nr: [ 485893 ] | 22084 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Hallo Zusammen, ein Kamerad aus meiner Feuerwehr wurde bei einem Einsatz auf der Fahrt zum Feuerwehrhaus geblitzt. Unsere Feuerwehr war zu einem brennenden Bagger alarmiert worden, wobei aller Dings die Durchsage der FEL sehr unverständlich war. Nun bekam der besagte Kamerad vom Landkreis die schriftliche Verwarnung mit einer dokumentierten Geschwindigkeitsübertretung von 14km/h auf einer Straße im Industriegebiet. Als er nun, auf meine Empfehlung, Einspruch mit dem Verweis auf § 35 StVO einreichte, wurde dieser vom Landkreis abgelehnt, da Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr auf der Fahrt zum Feuerwehrhaus keine Sonderechte hätten. Die Erläuterung vom Landkreis wollte die Stadt auch nicht weiter prüfen. Meine Frage nun: 1. Haben Feuerwehrangehörige nicht Sonderrechte auf dem Weg zum Feuerwehrhaus? 2. Ist eine geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitung ohne Gefährdung andere nicht ein Sonderrecht? 3. Gibt es in Niedersachen ähnliche Fälle oder sogar Gerichtsurteile die man sich mal anschauen kann? Gruß Holger | ||||
antworten | >> | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|