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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Menschenleben in Gefahr | 185 Beiträge | ||
Autor | Lutz8 W.8, Düren/ Salzburg / NRW | 486965 | ||
Datum | 03.06.2008 13:32 MSG-Nr: [ 486965 ] | 143146 x gelesen | ||
Geschrieben von Schmidt Kim Bei Menschenrettung kann von Unfallverhütungvorschriften abgewichen werden. Siehe nur die Baumwolljacke an. Ob ich jetzt Eine Baumwolljacke oder eine Überjacke anhab kommt in der Situation aufs selbe. Grundsätzlich geht der Feuerwehrmann immer ein Risiko ein, wenn er in den Innenangriff oder zur Menschenrettung vorgeht. In der Regel wird lediglich versucht, das Risiko zu minimieren. PS was denkste denn wie man das vor der Überbekleidung gemacht hat??? Da wurden auch Menschen gerettet. Man hat mit der Überbekleidung das Rad ja nicht neu erfunden. Geschrieben von Schmidt Kim Mann muss das auch mal in der Praxis sehen: Der Angriffstrupp wird nicht gleich an der Eingangstür tot umfallen. Es reicht meiner Meinung nach der Befehl zum Ausrüsten für den Sicherheitstrupp schon aus, denn die sind wenn sie langsam sind auch in einer Minute fertig. Wir gehen hier auch nicht von dem Supergau aus. sondern von einem normalen Zimmer/Wohnungsbrand. Geschrieben von Schmidt Kim Hast Du dir eigentlich mal Gedanken gemacht, darüber wie Du den Angehörigen Deiner Kameraden erklären willst, das Du so entschieden hast, und die beiden eben dabei auf der Strecke geblieben sind? Mal ganz davon abgesehen, das da noch der Staatsanwalt winkt, der mit Sicherheit 2-3 Punkte findet warum du dich hättest anders entscheiden müssen. Wenn wir die Voraussetzungen noch mal betrachten, wir gehen davon aus, das HLF befindet sich auf der Einfahrt als die Brandmeldung kommt, dass ist doch das Beste was mir als Feuerwehr passieren kann. Die Eingreifzeit ist doch Top und damit die Überlebenschance der vermissten Personen auch. Ein Ausbilder an der Landesfeuerwehrschule hat mal zu uns gesagt: Meine Herren, Feuerlöschen und Retten ist immer mit einem Risiko verbunden. Wenn man dazu nicht bereit ist ist man in der Feuerwehr fehl am Platz. Das Thema Staatsanwalt: Bedenke wir reden hier nicht von Löschangriff, der vielleicht unverhältnismäßig gewesen sein könnte. Hier gehts um die Rettung von Menschenleben für die im Einzelfall ein erhöhtes Risiko eingegangen werden darf. Gegenfrage dazu: Ab wann würdest du denn dann keinen mehr da rein schicken??? Wenn Angehörige der Familie, die vielleicht in der Nachbarwohnung wohnen und definitiv bestätigen, da ist noch jemand drin, wie erklärst du denen, dass du niemanden reinschickst??? Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung | ||||
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