Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Kosten, war: OVG Koblenz: Minderjähriger haftet für Einsatzkosten | 2 Beiträge |
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 488902 |
Datum | 12.06.2008 10:29 MSG-Nr: [ 488902 ] | 5247 x gelesen |
Geschrieben von Christian BergmannGegen die Einsatzkosten in Höhe von 10.000 EUR (sportlich für eine Scheune wie ich finde) hatte er Widerspruch eingelegt oder einlegen lassen.
Das kommt auf die Scheuna an. Wenn die entsprechend groß ist und die Einsatzdauer dadruch steigt (kann mich an 12-Stunden-Einsätze erinnern) kommt da einiges zusammen.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan
Feuerwehr Alpen
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