Hallo,
falls Du Beamter sein solltest, ist das ganze nicht ganz so einfach. Beamte können nur aus besonderem Grund (z.B. Erziehung Kinder unter 18 J.) freigestellt werden. Zusätzlich bedarf es der Zustimmung durch den Amtsleiter, was bei kleineren Feuerwehren zum Problem führt, denn meistens ist die Personalreserve in den Kommunalhaushalten dermassen dünn, das für einen ausgefallenen Kollegen ohnehin schon Überstunden gemacht werden müssen, woher dann einen fertigen Feuerwehrmann für 1 Jahr nehmen? Das letzte Wort hat letzendlich der Abteilungsleiter. ob es sich mit dem Dienstbetrieb vereinbaren läßt.
Grüsse
Wolfgang Gronemeyer
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|